Baustellenkoordination SiGeKO
Die Baustellenkoordination SiGeKo soll für die Koordination aller Sicherheitsbelange in Planung und Ausführung der Baustelle sorgen.
Die Pflichten aus der Baustellenverodnung treffen primär den Bauherren. Er hat, wenn die oben genannten Punkte zutreffen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Zu seinen Pflichten zählt u.a. die Erstellung und Fortschreibung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen.
Architekten haben als sachkundige Beteiligte am Baugeschehen die Pflicht, den Bauherren, soweit dieser nicht selbst sachkundig ist, auf die Aufgaben hinzuweisen, die sich aus der Baustellenverordnung ergeben. Der Bauherr kann die Wahrnehmung der Verpflichtungen aber auf einen Dritten, den SiGeKo, übertragen. Verstöße gegen die Vorschriften werden mit Bußen und Strafen geahndet.
Folgende Leistungen können wir Ihnen zum Thema Baustellenkoordination anbieten:
- Erstellung der Vorankündigung
- Erstellung und Aktualisierung des SiGePlans gemäß RAB 31
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Planungsphase
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Ausführungsphase
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Gebäude
- Verkehrssicherheit an Baustellen nach ZTV-SA 97
Jetzt unverbindlich in Kontakt mit uns treten.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu Baustellenkoordination persönlich zur Verfügung.