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Gefahrstoffe

Beim Umgang mit Gefahrstoffen müssen vom Unternehmer zahlreiche Vorschriften eingehalten werden.

Diese Verantwortung resultiert aus der Gefahrstoffverordnung, dem Arbeitsschutzgesetz, dem Gefahrgutrecht (ADR),
dem Umweltrecht und vielen anderen Vorschriften und Verordnungen.

 

Ihre Anfrage an uns

Managememt

Nur mit einem professionellen Gefahrstoffmanagement können Unternehmen sicherstellen,

dass die Regelungen zum Umgang Gefahrstoffen eingehalten werden. Dies betrifft den Umgang mit Gefahrstoffen selbst, die fachgerechte Lagerung und Entsorgung sowie ggf. auch den Transport dieser Gefahrstoffe. Als Gefahrstoffbeauftragter oder im Rahmen eines Projektes unterstützen wir Sie bei der Umsetzung dieser vielfältigen Aufgaben.

Folgende Leistungen können Ihnen durch unsere Gefahrstoffexperten anbieten:

  • Bestellung zum „externen“ Gefahrstoffbeauftragten
  • Bestellung zum „externen“ Gefahrgutbeauftragter
  • Implementierung eines Gefahrstoffmanagementsystem in Anlehnung an ein Arbeitsschutzmanagement gemäß DIN ISO 45001:2018
  • Prozessentwicklung zum Umgang mit Gefahrstoffen vom Einkauf bis zur Entsorgung
  • Schulung der Führungsverantwortlichen
  • Erstellung bzw. Pflege der Gefahrstoffverzeichnisse
  • Sicherheitsdatenblätter aktualisieren und auf Stand halten
  • Erstellung von stoffbezogenen Betriebsanweisungen
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gem. GefStoffV
  • Durchführung von Substitutionsprüfungen (Ersatzstoffprüfung)
  • Durchführung von Arbeitsplatzmessungen zur Prüfung auf Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW)
  • Festlegung von Schutzmaßnahmen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
  • Unterweisung von Mitarbeitern im Umgang mit Gefahrstoffen
  • Arbeitsplatzbegehung zur richtigen Lagerung, Kennzeichnung etc. der Gefahrstoffe
  • Unterstützung bei der Identifizierung von SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe) sowie PBT und vPvB (persistent und bioakkumuliernde Stoffe) im Rahmen von Reach, welche in der SKIP – Datenbank erfasst werden müssen
  • Unterstützung bei der Erstellung des Expositionsverzeichnis gem. GefStoffV §14 Abs.3
  • Sicherstellung des sicheren innerbetrieblichen Transportes von Gefahrstoffen
  • Bestellung zum „externen“ Gefahrgutbeauftragter

Jetzt unvebindlich in Kontakt mit uns treten.

Gern stehen wir Ihnen bei Fragen zu professionellem Gefahrstoffmanagement persönlich zur Verfügung.


    Unsere Mitgliedschaften

    VDSI
    VBBD
    BHE
    Gesamtverband Schadstoffsanierung eV
    Deutsche Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus Einsatzplanung