Prüfmanagement
Aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ergeben sich für den Unternehmer als Arbeitgeber und als Betreiber von Gebäuden und Anlagen zahlreiche Prüfpflichten für Arbeits- bwz. Betriebsmittel.
Auch aus anderen Vorschriften wie beispielsweise der Gefahrstoffverordnung oder dem Baurecht sind sicherheitstechnische Prüfungen abzuleiten.
Mit unseren Team „Prüfmanagement“ möchten wir Sie hierbei unterstützen. Unsere Experten können diverse Sachkundeprüfungen als befähigte Personen durchführen und Sie bei der Einhaltung der Fristen unterstützen.
Folgende Prüfungen können wir Ihnen aktuell anbieten.
Anlagen- und Betriebsmittel
- Regalanlagen gemäß DGUV Information 208-043 bzw. BetrSichV
- Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-016 und TRBS 1203
- Anschlag- und Lastaufnahmemitteln gem. DGUV Regel 109-017
Explosionsschutz
- Vor erstmaliger Inbetriebnahme oder prüfpflichtiger Änderung von Anlagen (§15 in Verbindung mit Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 4.1 BetrSichV)
- Wiederkehrende Prüfungen (§16 BetrSichV)
– Prüfung der Explosionssicherheit von Anlagen (Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 5.1 BetrSichV) mindestens alle sechs Jahre
– Prüfung von Produkten im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU (Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 5.2 BetrSichV) mindestens alle drei Jahre
Sportgeräte
- Sportgeräte jährlich gemäß DGUV Information 202-044
Gesundheitswesen
- Therapieliegen STK gemäß DGUV Vorschrift 3/4 und VDE 0751 / EN 62353
- Pflegebetten STK gemäß DGUV Vorschrift 3/4 und VDE 0751 / EN 62353
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Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu Prüfmanagement persönlich zur Verfügung.