+49 9505 / 80 61 76-0   |   

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.Allgemein
Alle Lieferungen und Leistungen (Angebote, Auftragsannahme und Geschäfte) erfolgen aufgrund der nachstehenden AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur mit der schriftlichen Zustimmung der KOLTER INGENIEURE.

2. Angebote
Die Angebote der KOLTER INGENIEURE haben, soweit nicht anders angegeben, eine 6-wöchige Gültigkeit. Die Angebotsabgabe kann in elektronischer (pdf-File) oder in Papierform erfolgen. Zusicherungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei der Erteilung des schriftlichen Auftrags getroffen werden, bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform und sind mit dem Auftrag gesondert auszuweisen.

3. Lieferumfang
Für den Umfang der Lieferung und die Ausführung des Auftrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden maßgebend. KOLTER INGENIEURE ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern der Gesamtumfang des Auftrages nicht maßgebend beeinflusst wird. Der Kunde hat diese anzunehmen. Nach Auftrags-/ Projektende werden die Dateien, in Absprache mit dem Auftraggeber in elektronischer Form, in Papierform oder per e-Mail zur Verfügung gestellt. Die Art und Weise wird vertraglich geregelt. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Außerdem erhält der Auftraggeber ggf. alle notwendigen Passwörter, Beschreibungen oder sonstige zur Nutzung der Daten notwendigen Angaben. Alle Vorlagen und Entwürfe, welche durch die KOLTER INGENIEURE erarbeitet wurden, sind bis zum Projektabschluss bzw. bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum der KOLTER INGENIEURE.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, ohne die jeweilig gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Teilaufträge sind mit entsprechend ausgewiesenen
Teilpreisen angegeben.
(2) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen: 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
(3) Bei vereinbarter Projektteilleistungszahlung sind die vereinbarten Teilbeträge vereinbarungsgemäß zu zahlen. Abweichende Abmachungen über Zahlungsart und Preise sind schriftlich auf der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung festzuhalten und müssen mit denen im jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesenen Bedingungen übereinstimmen. Kommt der Kunde mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, so sind KOLTER INGENIEURE berechtigt, die Auslagen die dadurch entstanden sind in vollem Umfang zu berechnen. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder wählt er eine andere als im Auftrag vereinbarte Zahlungsweise oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so können KOLTER INGENIEURE die sofortige Zahlung aller aus der Geschäftsbedingung stammenden Forderungen verlangen. Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind IB KOLTER INGENIEURE berechtigt, die Leistung / das Werk zurückzunehmen und der Leistung entsprechenden Schadensersatz zu fordern.

5. Gewährleistung, Schadensersatz und Haftung
(1) KOLTER INGENIEURE hat alle seine Leistungen mit der ihm als Fachmann zu erwartender Sorgfalt zu erbringen.
(2) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich schriftlich binnen 10 Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
(3) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind durch KOLTER INGENIEURE innerhalb angemessener Frist zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
(4) Für Mängel der Leistung / des Werkes haften KOLTER INGENIEURE nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 633 ff. BGB). KOLTER INGENIEURE ist für Inhalte der Leistung, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere sind KOLTER INGENIEURE nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte KOLTER INGENIEURE wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Leistung resultieren, verpflichtet sich der Kunde, KOLTER INGENIEURE von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und KOLTER INGENIEURE die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(5) Für die von KOLTER INGENIEURE ermittelten Daten/ Befragungen und Auswertungen kann KOLTER INGENIEURE keine Haftung auf Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen.
(6) Die Daten und Ergebnisse sowie Kundennamen von Exklusiv- Analysen werden durch die KOLTER INGENIEURE streng vertraulich behandelt. Die Weitergabe an Dritte ist in Abstimmung mit dem Erst-Auftraggeber und schriftlicher Genehmigung des Erst- Auftraggebers gestattet.

6.) Rücktritt vom Vertrag
(1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Die bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig von KOLTER INGENIEURE
berechnet und dem Schuldner in Rechnung gestellt.
(2) Sind KOLTER INGENIEURE mit einer Leistung in Verzug, ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich;
die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
(3) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch KOLTER INGENIEURE unmöglich macht oder erheblich behindert, sind KOLTER INGENIEURE zum Vertragsrücktritt berechtigt.
(4) Sind KOLTER INGENIEURE zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die erbrachten Leistungen von KOLTER INGENIEURE anteilsmäßig zu honorieren.

7. Arbeitsort und Vertragsrealisierung
(1) Wenn nicht anders vereinbart, wird das Projekt bei KOLTER INGENIEURE bearbeitet. Somit werden die anfallenden Nebenkosten mit der Abschlussrechnung fällig.
(2) KOLTER INGENIEURE kann zur Vertragserfüllung auch andere entsprechend Befugte als Subunternehmer heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung der KOLTER INGENIEURE Aufträge erteilen. Für Subunternehmer gelten die gleichen Vertragsbedingungen gegenüber KOLTER INGENIEURE, wie die der KOLTER INGENIEURE gegenüber den Auftraggebern. Alle Daten, die durch Subunternehmer erstellt oder entwickelt werden gehen nach Vertragsende und vollständigen Zahlung in das Eigentum der KOLTER INGENIEURE über. Ferner sind alle Subunternehmer zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist untersagt. Sollten Daten an Dritte weitergegeben oder die Geheimhaltung verletzt werden, so wird KOLTER INGENIEURE entsprechend Schadensersatz verlangen. Forderungen des Auftraggebers die auf die Nichteinhaltung der Geheimhaltung oder durch Weitergabe von Daten an Dritte des Subunternehmers zurückzuführen sind, werden an den Subunternehmer weitergeben.
(3) Ist der Arbeitsort der Vertragserfüllung (z.B. im Falle von Dienstleistungen, die beim Auftraggeber durchgeführt werden müssen) nicht am Sitz der KOLTER INGENIEURE werden Anfahrtskosten, Übernachtungskosten und weitere Kosten, die durch diese Auftragserfüllung anfallen, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

8. Ansprüche
Schadensansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen KOLTER INGENIEURE ausgeschlossen.

9. Datenschutz
(1) KOLTER INGENIEURE darf die Bestandsdaten für Zwecke der Werbung und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Werbematerialien verarbeiten und nutzen, soweit der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht od. Exklusiv-Aufträge für den Kunden durchgeführt wurden.
(2) KOLTER INGENIEURE ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
(3) KOLTER INGENIEURE ist außerdem zur Geheimhaltung seiner sonstigen dem Auftrag zuzuordnenden Tätigkeiten verpflichtet, wenn und solange der
Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat.
Nach Durchführung des Auftrages sind KOLTER INGENIEURE berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
(4) Diese Datenschutzklausel gilt auch für Subunternehmer (Unterauftragnehmer) von KOLTER INGENIEURE.
(5) Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.kolter-ingenieure.de/datenschutz/
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der KOLTER INGENIEURE in 96052 Bamberg. Auf dem vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
11. Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der KOLTER INGENIEURE auf Dritte zu übertragen.
(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel).