Gebäudeschadstoffe und Altlasten
Zahlreiche Gebäude sind mit Schadstoffen belastet.
Beispielhaft sind hier Asbest, PCB/Lindan, Schwermetalle und Schimmelpilze genannt.
Grundsätzlich ist der Bauherr (Auftraggeber) verantwortlich,
- dass mögliche Schadstoffe vor Beginn von Arbeiten ermittelt werden
- dass Arbeiten in „kontaminierten Bereichen“ entsprechend der DGUV Regel 101-004 (bisher BGR 128) und nach den jeweils gültigen und allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden
- dass ein sachkundiger und qualifizierter Koordinator die Schutzmaßnahmen bei den Sanierungs- oder Abbruchmaßnahmen plant und überwacht
- dass Aufträge für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nur an Auftragnehmer vergeben werden, die Ihre fachliche Eignung und Qualifikation nachweisen
- dass Aufträge für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nur an Auftragnehmer vergeben werden, die Ihre fachliche Eignung und Qualifikation nachweisen
- dass ein baustellenbezogener Arbeits- und Sicherheitsplan erstellt wird.
Folgende Leistungen können wir Ihnen zum Thema Gebäudeschadstoffe und Altlasten anbieten:
- Schadstofferkundung
- Probennahme und Analytik (Bohrkerne, Material- und Raumluftproben etc.)
- Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes basierend auf einer Gefahrenanalyse und Gefahrstoffermittlung mit Gefährdungsabschätzung (Grad der Exposition)
- Baustellenbezogene Einweisung der ausführenden Unternehmen
- Überwachung der festgelegten Schutzmaßnahmen durch Wirksamkeitsprüfungen
- Fachbauleitung

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Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu Gebäudeschadstoffe und Altlasten persönlich zur Verfügung.