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Gebäudeschadstoffe und Altlasten

Zahlreiche Gebäude sind mit Schadstoffen belastet.

Beispielhaft sind hier Asbest, PCB/Lindan, Schwermetalle und Schimmelpilze genannt.
Grundsätzlich ist der Bauherr (Auftraggeber) verantwortlich,

  • dass mögliche Schadstoffe vor Beginn von Arbeiten ermittelt werden
  • dass Arbeiten in „kontaminierten Bereichen“ entsprechend der DGUV Regel 101-004 (bisher BGR 128) und nach den jeweils gültigen und allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden
  • dass ein sachkundiger und qualifizierter Koordinator die Schutzmaßnahmen bei den Sanierungs- oder Abbruchmaßnahmen plant und überwacht
  • dass Aufträge für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nur an Auftragnehmer vergeben werden, die Ihre fachliche Eignung und Qualifikation nachweisen
  • dass Aufträge für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nur an Auftragnehmer vergeben werden, die Ihre fachliche Eignung und Qualifikation nachweisen
  • dass ein baustellenbezogener Arbeits- und Sicherheitsplan erstellt wird.

Ihre Anfrage an uns

Folgende Leistungen können wir Ihnen zum Thema Gebäudeschadstoffe und Altlasten anbieten:

  • Schadstofferkundung
  • Probennahme und Analytik (Bohrkerne, Material- und Raumluftproben etc.)
  • Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes basierend auf einer Gefahrenanalyse und Gefahrstoffermittlung mit Gefährdungsabschätzung (Grad der Exposition)
  • Baustellenbezogene Einweisung der ausführenden Unternehmen
  • Überwachung der festgelegten Schutzmaßnahmen durch Wirksamkeitsprüfungen
  • Fachbauleitung
Gesamtverband Schadstoffsanierung

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Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu Gebäudeschadstoffe und Altlasten persönlich zur Verfügung.


    Unsere Mitgliedschaften

    VDSI
    VBBD
    BHE
    Gesamtverband Schadstoffsanierung eV
    Deutsche Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus Einsatzplanung