Baustellenkoordination SiGeKO
Die Pflichten aus der Baustellenverodnung treffen primär den Bauherren. Er hat, wenn die oben genannten Punkte zutreffen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen.
Die Pflichten aus der Baustellenverodnung treffen primär den Bauherren. Er hat, wenn die oben genannten Punkte zutreffen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen.
Zu seinen Pflichten zählt u.a. die Erstellung und Fortschreibung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen.
Architekten haben als sachkundige Beteiligte am Baugeschehen die Pflicht, den Bauherren, soweit dieser nicht selbst sachkundig ist, auf die Aufgaben hinzuweisen, die sich aus der Baustellenverordnung ergeben. Der Bauherr kann die Wahrnehmung der Verpflichtungen aber auf einen Dritten, den SiGeKo, übertragen. Verstöße gegen die Vorschriften werden mit Bußen und Strafen geahndet.
Haben Sie noch Fragen zum Thema Baustellenkoordination nutzen Sie unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns an. Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot.
Erstellung der Vorankündigung
Erstellung und Aktualisierung des SiGePlans gemäß RAB 31
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Planungsphase
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Ausführungsphase
Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Gebäude
Verkehrssicherheit an Baustellen nach ZTV-SA 97