Betriebsbeauftragte
Resultierend aus einer Vielzahl von Gesetzen aus dem Spektrum Umwelt, Arbeitsschutz, Brandschutz, Abfall etc. oder aufgrund einer behördlichen Anordnung sind Sie als Betreiber einer Anlage verpflichtet, einen „Betriebsbeauftragten“ zu bestellen?
Aus ökonomischen Gründen macht es für Sie aber evtl. keinen Sinn, einen eigenen „Betriebsbeauftragten“ auszubilden, diesen schriftlich zu bestellen und ihn auch fachlich auf dem Laufenden zu halten.
Aufgaben, die wir für Sie übernehmen.
- Abfallbeauftragten (Betriebsbeauftragter für Abfall) gemäß §59 KrWG
- Brandschutzbeauftragten gemäß Baurecht / Versicherungsrecht / ArbStättV (ASR A2.2)
- ArbeitsschutzmanagementbeauftragtenCE-Beauftragten gemäß Maschinenrichtlinie (MRL)
- Datenschutzbeauftragten gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Explosionsschutzbeauftragten gemäß GefStoffV / BetrSichV
- Fachkraft für Arbeitssicherheit nach §5 ASiG bzw. DGUV Vorschrift 2
- Gewässerschutzbeauftragten nach §64 WHG
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- Gefahrgutbeauftragten nach §3 GbV
- Gefahrstoffbeauftragten / bzw. Reach-Beauftragten gemäß GefStoffV
- Managementbeauftragten- Arbeitsschutzmanagement gemäß DIN ISO 45001
– Arbeitsschutzmanagement gemäß DIN ISO 45001
– Gefahrstoffmanagement gemäß GefStoffV - Laserschutzbeauftragten gemäß §5 OStrV und TROS-Laserstrahlung
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach §4 BaustellV
- Störfallbeauftragter gemäß 5. Bzw. 12. BImSchV
Unsere Mitarbeiter sind in Unternehmen verschiedener Branchen als externe Betriebsbeauftragte tätig und verfügen dabei über teils langjährige Erfahrungen.
Dadurch das wir innerhalb unseres Teams breit aufgestellt sind, können wir auch über den „Tellerrand“ blicken und haben nicht den „Tunnelblick“!
Die gesetzlich geforderte Weiterbildung zur Aufrechterhaltung der Fachkunde der einzelnen Betriebsbeauftragten wird von uns sichergestellt.
Jetzt unvebindlich in Kontakt mit uns treten.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu einem/einer Betriebsbeauftragten persönlich zur Verfügung.