Gebäudeschadstoffe
und Altlasten
Zahlreiche Gebäude sind mit Schadstoffen belastet.
Beispielhaft sind hier Asbest, PCB/Lindan, Schwermetalle und Schimmelpilze genannt.
Grundsätzlich ist der Bauherr (Auftraggeber) verantwortlich,
dass mögliche Schadstoffe vor Beginn von Arbeiten ermittelt werden
dass Arbeiten in „kontaminierten Bereichen“ entsprechend der DGUV Regel 101-004 (bisher BGR 128) und nach den jeweils gültigen und allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden
dass ein sachkundiger und qualifizierter Koordinator die Schutzmaßnahmen bei den Sanierungs- oder Abbruchmaßnahmen plant und überwacht
dass Aufträge für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nur an Auftragnehmer vergeben werden, die Ihre fachliche Eignung und Qualifikation nachweisen
dass Aufträge für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nur an Auftragnehmer vergeben werden, die Ihre fachliche Eignung und Qualifikation nachweisen
dass ein baustellenbezogener Arbeits- und Sicherheitsplan erstellt wird.
Schadstofferkundung
Probennahme und Analytik (Bohrkerne, Material- und Raumluftproben etc.)
Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes basierend auf einer Gefahrenanalyse und Gefahrstoffermittlung mit Gefährdungsabschätzung (Grad der Exposition)
Baustellenbezogene Einweisung der ausführenden Unternehmen
Überwachung der festgelegten Schutzmaßnahmen durch Wirksamkeitsprüfungen
Fachbauleitung