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Explosionsschutz

Die GefStoffV §6 verpflichtet den Unternehmer, eine Gefährdungsbeurteilung zu möglichen Explosionsgefahren beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen oder Stäuben durchzuführen. In der Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt, ob die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes erforderlich ist.

Die GefStoffV §6 verpflichtet den Unternehmer,

eine Gefährdungsbeurteilung zu möglichen Explosionsgefahren beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen oder Stäuben durchzuführen. In der Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt, ob die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes erforderlich ist.
In der BetrSichV ist geregelt, welche Anforderungen an Ersteller von EX-Dokumenten und an den Prüfer der Dokumente bzw. den Prüfer der Anlagen bzw. Anlagenkomponenten gestellt werden.
Sollten Sie eine Beratung bei der Konzeption ihrer Anlagen benötigen, erstellen wir für Sie im Vorfeld der Planung ein Explosionsschutzkonzept, so dass die Anlage auch den allen nötigen Anforderungen gerecht wird.
Bei weiteren Fragen zum Thema Explosionsschutz kontaktieren Sie uns. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.

Wir bieten für Sie folgende Leistungen an:

Bestellung zur externen „Explosionsschutz-Fachkraft“

Gefährdungsbeurteilung „Explosionsgefahren“ gem. § 6 GefStoffV

Erstellung von Explosionsschutzdokumenten

Erstellung von EX-Zonen-Plänen

Prüfung von Explosionsschutzdokumenten durch zur Prüfung befähigte Person „Explosionsschutz“
gem. BetrSichV – 3.3

Prüfung elektrischer und mechanischer Betriebsmittel durch zur Prüfung befähigte Person „Explosionsschutz“ gem. BetrSichV – 3.1