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Explosionsschutz

Sie Verwenden oder Lagern in Ihrem Unternehmen brennbare Flüssigkeiten oder brennbare Gase? Oder es entstehen während der Bearbeitungsprozesse brennbare Stäube oder Dämpfe?

Dann ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung „Explosionsgefahren“ gemäß §6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erforderlich. Auf Europäischer Ebene wurde dies durch die Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 137) konkretisiert.vIm Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §6 GefStoffV ist die Explosionsgefahr zu beurteilen und notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten und zu dokumentieren (Explosionsschutzdokument).

 

Ihre Anfrage an uns

Die aus den Schutzmaßnahmen resultierenden Prüfungen

z.B. der Betriebsmittel nach Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) wird durch die §§ 15 & 16 BetrSichV und Anhang 2 Abschnitt 3 ergänzt. Die Prüfungen sind nach TRBS 1201 Teil 1 durch eine „zur Prüfung befähigte Personen“ durchzuführen. Nach der Durchführung der erforderlichen Prüfungen kann ihre Anlage (Tätigkeit / Arbeitsplatz) ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden.

Explosionsschutz

Folgende Leistungen können wir Ihnen zum Thema Explosionsschutz anbieten:

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung „Explosionsgefahren“ gem. GefStoffV §6
  • Erstellung eines „Explosionsschutzkonzeptes“
  • Erstellung eines „Explosionsschutzdokumentes“
  • Durchführung einer Risikobewertung
  • Identifizierung explosionsgefährdeter Bereiche – EX-Zonen
  • Erstellung von EX-Zonenplänen

Prüfung von Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen

  • Prüfungen nach § 15 BetrSichV (Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen) durch zur Prüfung befähigte Personen nach Nummer 3.3 und 3.1
  • Prüfung nach § 16 BetrSichV Absatz 1 § 2 (Wiederkehrende Prüfung)
  • – Prüfung der gesamten Anlage (Vollständigkeit der Dokumentation)
    nach BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 Punkt 5.1 alle 6 Jahre
  • – Prüfung der elektrischen Betriebsmittel nach BetrSichV Anhang 2
    Abschnitt 3 Punkt 5.2 alle 3 Jahre

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