Explosionsschutz
Sie Verwenden oder Lagern in Ihrem Unternehmen brennbare Flüssigkeiten oder brennbare Gase? Oder es entstehen während der Bearbeitungsprozesse brennbare Stäube oder Dämpfe?
Dann ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung „Explosionsgefahren“ gemäß §6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erforderlich. Auf Europäischer Ebene wurde dies durch die Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 137) konkretisiert.vIm Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §6 GefStoffV ist die Explosionsgefahr zu beurteilen und notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten und zu dokumentieren (Explosionsschutzdokument).