| Explosionsschutz |
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Die BetrSichV konkretisiert die Anforderung nach der vom Unternehmer durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung in Hinblick auf Explosionsgefahren. Der Arbeitgeber hat daher unabhängig von der Zahl der Beschäftigten im Rahmen seiner Pflichten sicherzustellen, dass ein Dokument (Explosionsschutzdokument) erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird. Wir erarbeiten für Sie Explosionsschutzdokumente nach ATEX 137 und BetrSichV für ihre Alt –und Neuanlagen. Das Explosionsschutzdokument ist im Übrigen vor Inbetriebnahme einer Anlage erforderlich. Mit der Erstellung ihres Explosionsschutzdokuments ist auch die Prüfung der Explosionssicherheit durch befähigte Person nach TRBS 1201-1 notwendig. Mit der erforderlichen Prüfung ihrer Anlage kann diese ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden. Gleichzeitig übernehmen wir auch die vorgeschriebenen Prüfung von Arbeitsplätzen nach Anhang 4A Nummer 3.8 der BetrSichV. Wir beraten Sie gern bei der Konzeption ihrer Anlage, erstellen für Sie im Vorfeld der Planung ein Explosions- und Brandschutzkonzept, so dass die Anlage auch allen notwendigen Anforderungen gerecht wird. Bei auftretenden Fragen zum Thema Explosionsschutz kontaktieren Sie uns. Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot. |


