Brandschutz PDF Drucken E-Mail

Bei der Errichtung eines Gebäudes, bei Umbauten oder Nutzungsänderungen muss dieses je nach Art und Nutzung gesetzliche Brandschutzanforderungen erfüllen.

Man unterscheidet zwischen dem vorbeugenden, dem abwehrenden und dem organisatorischen Brandschutz.

Die erforderlichen Anforderungen, und die daraus resultierenden Maßnahmen werden in einem Brandschutzkonzept aufgezeigt. Dieses Konzept ist als Nachweis für die Baugenehmigung erforderlich und dient dem Bauherren als Planungsgrundlage für die brandschutztechnische Ausstattung und den Unterhalt des Gebäudes.

wir bieten für Sie folgende Leistungen an:

  • Erstellung von Brandschutzkonzepten/ - Nachweisen für Neu- und Bestandsbauten
  • Technische Beratung in allen Fragen des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes
  • Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen
  • Erstellen von Feuerwehreinsatzplänen
  • Stellen eines externen Brandschutzbeauftragten
  • Individuelle Erstellung von Brandschutzordnungen (Teil A, B und C)
  • Schulungen

Bei auftretenden Fragen zum Brandschutz kontaktieren Sie uns. Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot.