| Brandschutz |
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Bei der Errichtung eines Gebäudes, bei Umbauten oder Nutzungsänderungen muss dieses je nach Art und Nutzung gesetzliche Brandschutzanforderungen erfüllen. Man unterscheidet zwischen dem vorbeugenden, dem abwehrenden und dem organisatorischen Brandschutz. Die erforderlichen Anforderungen, und die daraus resultierenden Maßnahmen werden in einem Brandschutzkonzept aufgezeigt. Dieses Konzept ist als Nachweis für die Baugenehmigung erforderlich und dient dem Bauherren als Planungsgrundlage für die brandschutztechnische Ausstattung und den Unterhalt des Gebäudes. wir bieten für Sie folgende Leistungen an:
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