| Baustellenkoordination SiGeKo |
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Die Pflichten aus der BAUSTELLENVERORDNUNG treffen primär den Bauherren. Er hat, wenn die oben genannten Punkte zutreffen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Der SiGeKo soll für die Koordination aller Sicherheitsbelange in Planung und Ausführung der Baustelle sorgen. Zu seinen Pflichten zählt u.a. die Erstellung und Fortschreibung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen. Architekten haben als sachkundige Beteiligte am Baugeschehen die Pflicht, den Bauherren, soweit dieser nicht selbst sachkundig ist, auf die Aufgaben hinzuweisen, die sich aus der Baustellenverordnung ergeben. Der Bauherr kann die Wahrnehmung der Verpflichtungen aber auf einen Dritten, den SiGeKo, übertragen. Verstöße gegen die Vorschriften werden mit Bußen und Strafen geahndet. Bei weiteren Fragen zum Thema Baustellenkoordination kontaktieren Sie uns. Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot. |


